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Tierschutzgesetz

Verbot des Kükentötens gilt ab 2022

Berlin | Der Bundesrat (BR) hat am 28. Mai 2021 den Beschluss des Bundestages gebilligt, das routinemäßige Töten von Hühnerküken aus ökonomischen Gründen ab dem Jahr 2022 zu verbieten und dieses Verbot ausdrücklich im Tierschutzgesetz festzuschreiben.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Die Gesetzesvorlage sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor, um der Branche Zeit zu geben, sich an die neue Rechtslage anzupassen: Das Verbot für die Tötung von Hahnenküken wird ab 1. Januar 2022 gelten.
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