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Bundesimmissionsschutzgesetz | TA Luft

Bundesrat stimmt nur unter Vorbehalt zu

Berlin | Der Bundesrat (BR) hat der neuen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext. Setzt die Bundesregierung diese Änderungen vollständig um, kann sie die Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz in Kraft setzen.
Veröffentlicht am
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Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig 70 % der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus ihrer Abluft filtern. Dies betrifft Ställe mit mehr als 1 500 Mastschweinen oder mehr als 30 000 Masthühner.
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