Recht & Gesetz
Kein Anspruch auf Akteneinsicht
Mit Urteil vom 30. Januar 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage eines Tierschutzvereines zurückgewiesen.
- Veröffentlicht am

Der Verein hatte von einer Veterinärbehörde Einsicht in die Akten verlangt, die dort über die Kontrolle von Tiertransporten geführt wurden. Das kontrollierte Unternehmen war als Beigeladene am Verfahren beteiligt.
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