Recht und Gesetz
Neue Regelungen in der Geflügelpest-Verordnung
Berlin | Der Bundesrat hat am 21. September 2018 der Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung unter Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt.
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Die Verordnung trat am Tag nach der Verkündung im Bundesrat in Kraft. Anregungen des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. wurden in die Neuregelung aufgenommen. Im Seuchenfall dürften nun viele Abläufe vereinfacht sein. Gleichwohl sind noch nicht alle aus den letzten Infektionsfällen mit der Aviären Influenza (AI) bekannten Schwierigkeiten mit der neuen Verordnung gelöst.
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