Stoffstrombilanzverordnung gilt
Das Bundeskabinett hat im Dezember 2017 die "Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften" mit den Maßgaben des Bundesrats beschlossen.
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Sie ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt Einzelheiten der betrieblichen Stoffstrombilanzen, zu deren Erstellung ein Teil der Betriebe ab dem kommenden Jahr verpflichtet ist.
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