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Aufstallung von Straußenvögeln

Konflikt zwischen Vorsorge und Tierwohl

Straußenhalter werden bei einem Ausbruch der Aviären Influenza im Rahmen der Prävention vor große Herausforderungen hinsichtlich einer tiergerechten Aufstallung gestellt.
Veröffentlicht am
Strauße sind Laufvögel – ein prinzipieller
permanenter Zugang zu
Weideflächen ist daher
auch im Sinne des Tierschutzes ein Muss.
Strauße sind Laufvögel – ein prinzipieller permanenter Zugang zu Weideflächen ist daher auch im Sinne des Tierschutzes ein Muss. Thiel
Da Deutschland in puncto der Aviären Influenza als erregerfreies Land gilt, steht – ebenso wie in der gesamten EU – die strikte Bekämpfung dieser Tierseuche an oberster Stelle. Impfmaßnahmen sind verboten, vielmehr wird eine „stamping out policy“-Strategie (Ausrottung des Erregers) betrieben. Daher muss der Bestand bei Feststellung der Erkrankung vollständig gekeult werden. Allein schon der Verdacht der Erkrankung ist nach gültiger Geflügelpestverordnung mit allen damit verbundenen veterinärpolizeilichen Maßnahmen (Quarantäne, Aufstallungsgebot etc.) anzeigepflichtig. Die Aviäre Influenza stellt daher für den Straußenhalter stets ein hohes finanzielles Risiko dar. Derzeit befinden sich zwar Impfstoffe, die eine Unterscheidung zwischen...
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