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Videoüberwachung im oder am Stall

Ställe schützen - Datenschutz beachten

Datenschutz wird in Deutschland mit gutem Grund groß geschrieben. Das gilt für die eigene Webseite und das Datensammeln dort (siehe dazu auch "Im Netz gelten spezielle Regeln", DGS Magazin 35/2017 ab Seite 46). Ganz besondere Vorsicht ist jedoch geboten, wenn man eine Videokamera auf seinem Hof installiert, um Betrieb und Tierbestand vor Einbrechern zu schützen oder einfach für mehr Transparenz zu sorgen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Für eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum gilt: Sie muss gesetzeskonform installiert und betrieben werden. Grundlagen dafür sind im Wesentlichen das Bundesdatenschutzgesetz (§ 6b BDSG) und die jeweiligen Datenschutzgesetze der Bundesländer sowie natürlich die einschlägigen Regelungen zum Schutz der Person.
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