
Neue Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
Seit Jahresbeginn gelten neue Beiträge für die landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Grundlage für die Beitragsbemessungen ist das Einkommenspotential des Betriebes, das bisher nach dem „korrigierten Flächenwert“ ermittelt wurde.
von ZDG erschienen am 28.01.2025Da nach der Grundsteuerreform ab dem 1. Januar die dafür notwendigen Berechnungsfaktoren nicht mehr zur Verfügung stehen, wird ein neuer Beitragsmaßstab für die Beiträge in die landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekassen der SVLFG herangezogen. Neuer Maßstab für Landwirte und mitarbeitende Familienmitglieder ist das sogenannte „Standardeinkommen“. Es basiert auf betriebswirtschaftlichen Daten, die das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) sowie das Thünen-Institut in Anlehnung an Standarddeckungsbeiträge jährlich zur Verfügung stellen. Betriebswirtschaftliche Daten des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) werden ebenfalls berücksichtigt.
Das Standardeinkommen wird auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Wirtschaftsjahre auf Landkreisebene ermittelt. Das maßgebliche Einkommen ergibt sich aus der Summe der nach Flächengröße und dem Durchschnittsbestand der Tiere berechneten Standardeinkommenswerte des jeweiligen Unternehmens. Hiernach erfolgt die Einteilung in die Beitragsklasse.
Überhöhte Standardeinkommen in der Geflügelhaltung?
Der neue Beitragsmaßstab führt in vielen Fällen zu Änderungen beziehungsweise zu Beitragserhöhungen. So wurde uns bereits von einer überdurchschnittlichen Beitragssteigerung bei Puten- und Gänsebetrieben berichtet. Die weiteren Geflügelarten werden durch die Geschäftsstelle des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) geprüft.
Unklar ist derzeit, wie die nach ZDG-Einschätzung zum Teil überhöhten Standardeinkommen in der Geflügelhaltung zu Stande gekommen sind. Der ZDG hat dazu ein erstes konstruktives Gespräch mit der SVLFG geführt. Im Ergebnis kann die Geflügelwirtschaft die Datengrundlage für die Ermittlung des Standardeinkommens für die verschiedenen Bereiche selbst ermitteln lassen und die Werte der SVLFG zur Berechnung der Beitragsklasse übermitteln. Die SVLFG würde auf Basis dieser Werte künftig die Beitragserhebung vornehmen. Daran arbeitet der ZDG aktuell.
Prüfen Sie Ihre Beiträge!
Unabhängig davon empfiehlt der ZDG allen Mitgliedern, die Beitragsbescheide intensiv zu prüfen und bei überdurchschnittlichen Abweichungen (insbesondere bei Erhöhungen) zu den Vorjahren vorbeugend Widerspruch gegen den jeweiligen Beitragsbescheid einzulegen. Informieren Sie bitte dazu Ihren Landesverband sowie Ihre Erzeugergemeinschaft, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben. Die Bündelung bzw. Kenntnis der Widersprüche könnte in den weiteren Beratungen von Nutzen sein, um gegenüber der SVLFG sowie den politischen Verantwortlichen die Betroffenheit der Branche beziffern zu können. Für einen Vordruck zum Widerspruchsformular können Sie sich gern an die ZDG-Geschäftsstelle wenden.