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Putenhaltung: Kein zusätzlicher Regelungsbedarf

Die Bundesregierung sieht keinen zusätzlichen Regelungsbedarf im Hinblick auf die Haltung von Mastputen.
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Der Schutz von Mastputen sei durch die bestehenden Gesetze hinreichend geregelt, heißt es der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.