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Atypische Geflügelpest

Weitere Ausbrüche der Newcastle Disease

In den brandenburgischen Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree wurden weitere Ausbrüche der Newcastle-Krankheit (ND) amtlich festgestellt sowie in weiteren Stallungen eines Betriebes, der bereits betroffen war. Auch im bayerischen Landkreis Rottal-Inn gibt es einen weiteren Fall.

von MLEUV Brandenburg, DGS Quelle MLEUV, LGL Bayern erschienen am 27.03.2026
© Arifbiswas/Shutterstock
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In den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree wurden weitere Ausbrüche der Newcastle-Krankheit (ND) amtlich festgestellt. Seit dem letzten ND-Ausbruchsgeschehen, welches 1996 in Brandenburg auftrat, gibt es in diesem Jahr damit nun 14 Ausbrüche im Land Brandenburg. In einem bereits betroffenen Betrieb wurde zudem in weiteren Stallanlagen auf dem Gelände ebenfalls die Newcastle-Krankheit festgestellt.

Im Landkreis Oder-Spree waren klinische Auffälligkeiten und erhöhte Verluste in einem Masthähnchenbetrieb mit etwa 70.000 Tieren aufgetreten. Das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree wurde informiert und die Bestände wurden gesperrt. Das aviäre Paramyxovirus (APMV) wurde amtlich nachgewiesen und bestätigt.

Bei zwei Kleinsthaltern im Landkreis Dahme-Spreewald wurde der Ausbruch der Newcastle-Krankheit ebenfalls amtlich festgestellt. Das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald wurde unverzüglich informiert, nachdem drei Tiere plötzlich verendeten.

Betroffener Betrieb mit weiteren Ausbrüchen

Zudem wurde bei einem bereits betroffenen Betrieb im Landkreis Dahme-Spreewald in sechs weiteren Stallanlagen mit jeweils etwa 40.000 Tieren ebenfalls die Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt.

Alle erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch der Newcastle-Krankheit werden mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung durch die Landkreise angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter der betroffenen Landkreise festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch die Landkreise informiert.

Epidemiologische Ermittlungen, Biosicherheit prüfen

Die epidemiologischen Ermittlungen wurden durch das zuständige Veterinäramt mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburg und des Friedrich-Loeffler-Institutes fortgeführt. Hierzu gehören unter anderem die detaillierte Nachverfolgung von Tieren und deren Erzeugnissen aus und in den Betrieb, die Ermittlung von Personen- und Fahrzeugkontakte sowie die Überprüfung des angewandten Impfregimes.

In Geflügelhaltungen sollten bestehende Biosicherheitsmaßnahmen kritisch überprüft und möglichst optimiert werden. Ziel ist es, das Risiko eines Eintrags oder einer Weiterverbreitung des Virus zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Kontrolle von Personenkontakten sowie dem Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen gelten.

Lage in Bayern

Einen weiteren Nachweis gab es am 25. März in Gangkofen im Landkreis Rottal-Inn. Rund 23.000 Hühner mussten getötet werden. Medien zufolge ist dies der dritte Fall im Landkreis Rottal Inn und der 14. gemeldete Ausbruch in Bayern.

Auch in ND-geimpften Herden wachsam sein

Wichtig bleibt eine gesteigerte Aufmerksamkeit: So sollte auch in ND-geimpften Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden, um einen Ausbruch der atypischen Geflügelpest so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können.

Das Monitoring zur Feststellung der ND wird durch die zuständigen Veterinärbehörden intensiviert. Sowohl klinisch krankes oder verendetes Geflügel als auch Wildvögel werden verstärkt untersucht.

Hintergrund

Das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus) ist weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. Die Schwere der hervorgerufenen Erkrankung hängt von der Pathogenität des Virusstammes, der Wirtspezies sowie von der Immunkompetenz der betroffenen Tiere ab. Beim Haushuhn kann die Erkrankung – in Abhängigkeit vom Virusstamm – von sehr milden Verläufen bis zum plötzlichen Tod mit 100-prozentiger Mortalität der Herde variieren.

Symptome

Neben dem Kardinalsymptom – also der erhöhten Mortalität – mit zuvor aufgetretener Störung des Allgemeinbefindens können zudem folgende Krankheitszeichen auf eine NDV-Infektion hinweisen: Legeleistungsabfall, Ödeme an Kopf und Kehllappen, respiratorische Störungen, Durchfall und nervöse Störungen.

Die bislang nachgewiesenen ND-Viren gehören zu einem Genotyp, der derzeit insbesondere in osteuropäischen Ländern, unter anderem in Polen und Tschechien, zirkuliert. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.

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