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Newcastle Diesease

Weitere Fälle der Newcastle-Krankheit in Bayern

Die Newcastle Disease hat auch die bayerischen Landkreise Rottal-Inn und Landshut erreicht. In einer Hähnchenmast in Gangkofen und in einer Hähnchenmast im Stadtbereich Vilsbiburg ist die anzeigenpflichtige Seuche amtlich nachgewiesen worden

von Redaktion DGS Quelle Landkreise Landshut und Dingolfing-Landau, LGL Bayern, BR, SZ erschienen am 23.03.2026
Blutprobe eines an New Castle Disease erkrankten Huhns. © Babul Hosen/Shutterstock.com
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Am 20. März wurde ein weiterer Fall der Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbetrieb in Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) nachgewiesen. Der betroffene Bestand mit rund 60.000 Masthähnchen wurde Medienangaben zufolge tierschutzgerecht gekeult. Die zuständigen Behörden haben erneut eine Überwachungszone festgelegt. Betroffen sind Teile von Frontenhausen (Wettersdorf, Eiselsdorf, Friedersdorf, Moselding, Schern, Schwaige, Aign, Grubwinkl und Wachlkofen) und Teile von Reisbach (Watzendorf, Siegsdorf, Wildprechting, Biberg, Mühlen, Lehen, Oberstuben, Unterstuben und Ötz).

Die beiden bisherigen Allgemeinverfügungen – für den Landkreis Landshut und den ersten Ausbruch in Gangkofen – behalten ihre Gültigkeit.

Am 19. März wurde ein Verdachtsfall vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) im Lankreis Landshut amtlich bestätigt.In einem großen Masthähnchenbetrieb im Stadtbereich Vilsbiburg ist der Ausbruch festgestellt worden.

Das Veterinäramt des Landkreises Landshut hat den betroffenen Betrieb nach Maßgabe der geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. Hierzu zählt die tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes, insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung. Medienangaben zufolge waren hier 35.000 Hähnchen betroffen.

Aufgrund des Seuchenverdachtes wurden in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km eingerichtet. Die Überwachungszone umfasst auch einen Teil der Landkreise Mühldorf, Dingolfing-Landau und Rottal/Inn.

Aufforderung zur Meldung aller Geflügelhaltungen

Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Weiterhin wird dringend für die Einhaltung von Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen appelliert.

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verfügbar.

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