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Gesevo: Geflügelhalter erfüllen Vorsorgepflicht

In Niedersachsen müssen Geflügelhalter dafür Sorge tragen, dass im Seuchenfall bei amtlicher Anordnung die Tötung der Tiere, die Räumung des Bestandes und die anschließende Desinfektion durchgeführt werden können.
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Auch die Abrechnung mit der Tierseuchenkasse muss gründlich vorbereitet werden. In diesem Sinne wurde die Gesevo, die Geflügelseuchenvorsorge GmbH, gegründet.