Gesevo: Geflügelhalter erfüllen Vorsorgepflicht
In Niedersachsen müssen Geflügelhalter dafür Sorge tragen, dass im Seuchenfall bei amtlicher Anordnung die Tötung der Tiere, die Räumung des Bestandes und die anschließende Desinfektion durchgeführt werden können.
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