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Aviäre Influenza

Geflügelpest: Neuer Fall in Kleinsthaltung

In der Gemeinde Stuhr im Landkreis Diepholz ist die hochpathogene Geflügelpest festgestellt worden. Betroffen war eine Kleinsthaltung mit weniger als 50 Tieren. Eine Sperrzone wird nicht eingerichtet.

von DGS Redaktion Quelle NGW erschienen am 12.02.2026
HPAI H5N1 in Kleinsthaltung im Landkreis Diepholz nachgewiesen © 2025 MiSchu/Shutterstock
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Im Landkreis Diepholz ist die hochpathogene aviäre Influenza festgestellt worden. Wie das zuständige Veterinäramt mitteilt, wurde der Erreger in einer Kleinst-Geflügelhaltung in der Gemeinde Stuhr nachgewiesen. Betroffen waren weniger als 50 Tiere, darunter Hühner, Gänse und Enten.

Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Serotyp AI H5N1. Damit handelt es sich um die hochpathogene Variante der Geflügelpest.

Der betroffene Tierbestand wurde bereits getötet. Eine Sperrzone wird nach Angaben der Behörden nicht eingerichtet. Grundlage ist die Ausnahmeregelung nach EU-Recht für Geflügelbestände mit bis zu 50 Tieren.

Weitere Angaben zur möglichen Eintragsquelle oder zu Kontaktbetrieben lagen zunächst nicht vor.