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Aviäre Influenza

Geflügelpest Österreich: Erster HPAI-Fall des Jahres in Kleinhaltung bestätigt

Im Burgenland (Österreich) ist erstmals in diesem Jahr die Vogelgrippe H5N1 in einer Kleinhaltung nachgewiesen worden. Behörden richten Schutz- und Überwachungszonen ein.

von DGS Redaktion Quelle Geflügelwirtschaft Österreich erschienen am 19.11.2025
Der aktuelle Fall in Österreich markiert den ersten Fund bei gehaltenem Geflügel in diesem Seuchenzug. Bisher waren nur Wildvögel, vor allem Schwäne, betroffen. © 2000-2006 Adobe Systems
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Im Bezirk Neusiedl am See (Burgenland) ist am 17. November erstmals in diesem Jahr bei gehaltenen Vögeln der Geflügelpest-Erreger HPAI H5N1 festgestellt worden. Betroffen war eine Kleinhaltung mit rund 170 Tieren – darunter Hühner, Enten, Gänse und Puten. Nach dem Fund mehrerer verendeter Tiere informierte der Betrieb das Veterinäramt; die AGES bestätigte den Verdacht. Der Bestand wurde sofort gesperrt und die noch lebenden Tiere tierschutzgerecht gekeult.

Bund und Land setzen umfangreiche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen um. Per Verordnung wurden eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Es handelt sich um den ersten bestätigten HPAI-Fall in einer österreichischen Kleinhaltung in der laufenden Saison 2025.

Aktuelle Seuchenlage

Seit Ende September wurden in Österreich ausschließlich HPAI-positive Wildvögel nachgewiesen – unter anderem in Kärnten, Niederösterreich und zuletzt in Oberösterreich. Besonders betroffen sind Schwäne. Der aktuelle Fall markiert den ersten Fund bei gehaltenem Geflügel in diesem Seuchenzug.

Maßnahmen in der Schutzzone

In der 3-km-Zone gelten u. a.:

  • Stallpflicht für gelistete Arten
  • Meldepflicht bei Auffälligkeiten
  • Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebs
  • Dokumentation betriebsfremder Personen
  • Verbringungsverbot für Tiere, Eier, Fleisch und Nebenprodukte
  • Verbot von Tiermärkten und Ausstellungen (Ausnahmen nur per Einzelgenehmigung)

Österreichweite Biosicherheitsmaßnahmen

In Risikogebieten gelten verschärfte Vorgaben, darunter:

  • Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel
  • Schutz vor Wildvögeln durch Netze oder Überdachungen
  • Fütterung und Tränkung nur im Stall
  • Verbot von zugänglichem Oberflächenwasser
  • gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten und Fahrzeugen

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko besteht Stallpflicht; Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren können unter strengen Auflagen ausgenommen werden.

Lage in Europa

Seit September wird europaweit ein deutlicher Anstieg an HPAI-Fällen – fast ausschließlich H5N1 – verzeichnet. In den vergangenen vier Wochen wurden 74 Ausbrüche bei Geflügel, 17 bei gehaltenen Vögeln und 238 bei Wildvögeln gemeldet. Die Zunahme steht im Zusammenhang mit dem Höhepunkt des herbstlichen Vogelzugs. Wildvögel können das Virus oft symptomlos weiterverbreiten; zusätzliche Stressfaktoren wie Kälte begünstigen schwere Erkrankungen.

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