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Aviäre Influenza

Österreich: Abschirmpflicht zum Schutz vor Geflügelpest

Wegen der aktuellen Vogelgrippewelle führt Österreich eine landesweite Abschirmpflicht für gehaltenes Geflügel ein. Ähnliche Regelungen gelten in Beneluxländern.

von AgE Quelle AgE erschienen am 03.11.2025
In Österreich wird wegen der Vogelgrippewelle eine landesweite Abschirmpflicht eingeführt. © Fernando Astasio Avila / Shutterstock
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Österreich führt wegen der aktuellen Vogelgrippewelle in Mitteleuropa am Montag (3. November 2025) eine landesweite Abschirmpflicht für Geflügelhaltungen ein. Das hat die Staatsregierung in Wien jetzt mitgeteilt. Die Tiere müssten zum Beispiel durch Netze „bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln“ geschützt werden. Eine Aufstallung sei zwar nicht vorgeschrieben. Die Fütterung und Tränkung der Tiere habe aber im Stall oder unter einem Unterstand zu erfolgen.

Abschirmpflicht auch in Benelux-Staaten

Dieselben Vorgaben gelten bereits seit Mitte Oktober in Belgien und Luxemburg. Die Niederlande hatten vor etwa zwei Wochen eine Abschirmpflicht für Geflügel in Hobbyhaltungen eingeführt. Für gewerblich gehaltenes Geflügel ist die Aufstallung vorgeschrieben. In Deutschland wird derzeit über die Verhängung von Aufstallungspflichten diskutiert. Landesweit vorgeschrieben ist die Aufstallung derzeit im Saarland und in Hamburg. In den übrigen Ländern gibt es Aufstallungspflichten in einzelnen Landkreisen, in denen es bereits einen bestätigten Krankheitsfall gegeben hat. In Brandenburg führt das de facto zu einer landesweiten Stallpflicht.

Sachsen-Anhalt: Landwirtschaftsminister behält ich vor, Maßnahmen anzuweisen

Zudem können auch bei Aufstallungsvorgaben nur in einzelnen Landkreisen die Bundesländer Einfluss nehmen. Das hat jetzt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont. Er prüfe, warum es derzeit in sieben von insgesamt 14 Landkreisen in dem Bundesland keine Stallpflicht gebe. Sollte nicht ausreichend auf die Seuchenlage reagiert werden, „behalten wir uns vor, entsprechende Landkreise im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen anzuweisen“, so der Minister.

Rufe nach Stallpflicht aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand

Unterdessen kamen aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand - etwa vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) - weitere Rufe nach einer Stallpflicht, die unter anderem für die Einhaltung der Vermarktungsnormen wichtig ist. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hatte bereits in der Woche zuvor die Bundesländer dazu aufgerufen, eine Stallpflicht zu prüfen. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus warnte derweil, dass Aufstallungspflichten für Freiland- und Mobilställe eine enorme Belastung darstellten. Notwendig seien praktikable Lösungen.