
AI – H5 breitet sich in Niedersachsen aus
In Niedersachsen häufen sich die Fälle von Geflügelpest: Das Landeslabor des LAVES hat in mehreren Landkreisen das AI-H5-Virus nachgewiesen. Tausende Tiere müssen getötet werden, zahlreiche Sperrzonen werden eingerichtet.
von DGS Redaktion Quelle NGW erschienen am 31.10.2025Das Landeslabor des LAVES hat aktuell in mehreren niedersächsischen Landkreisen neue Verdachtsfälle auf Geflügelpest (AI-H5) bestätigt. Betroffen sind vor allem Putenhaltungen, aber auch Legehennenbestände.
Im Landkreis Cloppenburg wurden in der Gemeinde Garrel (ca. 32.000 Putenhähne, 10 Wochen alt), in Bösel (ca. 25.000 Putenhähne, 16 Wochen alt) sowie in der Stadt Friesoythe (ca. 18.000 Putenhähne, 20 Wochen alt) AI-H5-Verdachtsfälle festgestellt. Der Landkreis bereitet Allgemeinverfügungen zur Einrichtung von Sperrzonen vor, die Tötung der Bestände ist angeordnet.
Auch im Landkreis Emsland gibt es Nachweise: In Geeste (2.500 Putenhähne und 2.500 Putenhennen, 18 Wochen alt) und in der Samtgemeinde Lengerich (18.000 Putenhähne, 18 Wochen alt) wurde das Virus festgestellt. Sperrzonen werden ebenfalls eingerichtet, die Bestände werden gekeult.
Im Landkreis Diepholz wurde in der Samtgemeinde Barnstorf bei rund 18.500 Legehennen das hochpathogene Aviäre-Influenzavirus H5N1 nachgewiesen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft. Zudem gibt es in der Nachbarschaft einen weiteren Verdachtsfall mit rund 18.000 Legehennen.
Auch der Landkreis Vechta meldet einen Nachweis des AI-H5-Virus in einer Putenhaltung in Goldenstedt (ca. 9.700 Tiere, 11 Wochen alt). Die Tötung des Bestandes wird vorbereitet, ebenso eine Allgemeinverfügung für eine Sperrzone.
Im Landkreis Rotenburg wurde in einer Putenmast in Bremervörde (ca. 9.000 Tiere, 13 Wochen alt) ebenfalls das Virus nachgewiesen. Gleiches gilt für den Landkreis Stade, wo in Fredenbeck rund 10.000 Puten (13 Wochen alt) betroffen sind. Auch hier werden die Tötungen vorbereitet.
Aktuelle Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge der betroffenen Landkreise Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Oldenburg und Vechta sind online abrufbar. Für Rotenburg und Stade werden diese in Kürze veröffentlicht. Auf den Webseiten der Landkreise Cloppenburg, Diepholz, Oldenburg und Vechta sind bereits interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten eingestellt.
Inzwischen haben zahlreiche Landkreise eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. In nahezu allen Regionen gilt diese Pflicht für Bestände mit mehr als 50 Tieren. Hobbyhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind von der Aufstallungspflicht derzeit ausgenommen.
Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
Bitte halten Sie in Ihren Geflügelhaltungen die Biosicherheitsmaßnahmen ein, wie das Schwarz-Weiß-Prinzip, die Wahrung von Sauberkeit und Ordnung, das Vorhalten von Desinfektionsmitteln und das Tragen von Schutzkleidung. Um Geflügel vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen zu schützen, empfiehlt das FLI die Überprüfung und konsequente Einhaltung von einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen.








