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Geflügelpest

Saarland verhängt Stallpflicht

Aufgrund der aktuellen Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland führt das Saarland als erstes Bundesland eine landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel ein. Sie gilt ab dem 30. Oktober. Bisher gab es in dem Bundesland einen bestätigten H5N1-Fall bei einem Wildvogel sowie fünf nicht bestätigte Fälle. 

von AgE erschienen am 30.10.2025
Laut der am 30. Oktober in Kraft tretenden Allgemeinverfügung müssen sämtliche privat und gewerblich gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen untergebracht werden. © 2025 Mcklin/Shutterstock
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Angesichts des aktuellen Seuchenzugs der Geflügelpest in Deutschland führt das Saarland als erstes Bundesland eine landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel ein. Das hat das Agrarministerium in Saarbrücken am Mittwoch (29.10.) mitgeteilt. Es reagierte damit auf einen bestätigten Fall eines Wildvogels, der im Saarland an der H5N1-Variante des hochansteckenden Virus erkrankt ist, sowie fünf weitere, noch nicht bestätigte Verdachtsfälle.

Laut der am 30. Oktober in Kraft tretenden Allgemeinverfügung müssen sämtliche privat und gewerblich gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen untergebracht werden. Alternativ möglich ist auch eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer geschlossenen Seitenbegrenzung besteht. Außerdem sind Veranstaltungen, bei denen Geflügel ausgestellt wird, vorläufig untersagt. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hatte bereits in der Woche zuvor die Bundesländer dazu aufgerufen, eine Stallpflicht zu prüfen. Deren Ausrufung ist für die Betriebe beispielsweise notwendig, um die Vermarktungsnormen etwa im Bereich der Freilandhaltung weiter einhalten zu können. Bisher gelten Aufstallungspflichten ausschließlich auf Ebene der betroffenen Landkreise.