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Aviäre Influenza

Bestätigter Ausbruch der AI in Garrel (Landkreis Cloppenburg)

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Ausbruch der Geflügelpest H5N1 in einem Entenbetrieb in Garrel bestätigt. 5.300 Tiere mussten getötet werden. Sperrzonen wurden eingerichtet.

von DGS Redaktion Quelle NWG erschienen am 23.10.2025
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Erregernachweis in Garrel. Der betroffene Bestand mit 5.300 Enten im Alter von 39 und 11 Tagen wurde tierschutzgerecht getötet. © GrAl/shutterstock.com
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In der Gemeinde Garrel im Landkreis Cloppenburg wurde ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (H5N1) in einem Entenbetrieb amtlich bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Erregernachweis. Der betroffene Bestand mit 5.300 Enten im Alter von 39 und 11 Tagen wurde tierschutzgerecht getötet.

Damit sind im Landkreis Cloppenburg seit dem 15. Oktober 2025 insgesamt drei Ausbruchsbetriebe betroffen mit zusammen 28.900 Puten und 5.300 Enten.

Die neue Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (7/2025 CLP) zur Festlegung einer Sperrzone ist am 23. Oktober 2025 um 00:00 Uhr in Kraft getreten. Um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone (3 km) sowie eine Überwachungszone (10 km) eingerichtet:

  • Schutzzone: Gebiete in den Gemeinden Garrel und Bösel
  • Überwachungszone: Gebiete in den Gemeinden Bösel, Emstek, Garrel sowie der Stadt Cloppenburg

Für die gesamte Sperrzone gilt Aufstallungspflicht, zudem ist die Teilausstallung untersagt.

Die bereits bestehende Anschluss-Schutz- und Überwachungszone 3 im Landkreis Oldenburg bleibt unverändert und ist über das dortige Geoportal abrufbar.

Bitte beachten Sie die online veröffentlichten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge auf den Internetseiten der Landkreise Cloppenburg, Oldenburg und Diepholz. Dort stehen auch interaktive Karten der Restriktionsgebiete zur Verfügung.

Über das weitere Geschehen zur Aviären Influenza werden wir Sie fortlaufend informieren.

Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

Um Geflügel vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen zu schützen, empfiehlt das FLI die Überprüfung und konsequente Einhaltung von einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Umsetzung des Schwarz-Weiß-Prinzips, die Wahrung von Sauberkeit und Ordnung, das Vorhalten von Desinfektionsmitteln und das Tragen von Schutzkleidung.