
AI-Verdachtsfall im Landkreis Diepholz
Wie der Landesverband Niedersächsische Geflügelwirtschaft (NGW) vermeldet, gibt es auch im Landkreis Diepholz in der Gemeinde Stuhr einen AI-Verdachtsfall bei Legehennen.
von NGW, DGS erschienen am 17.10.2025Wie der Landesverband Niedersächsische Geflügelwirtschaft (NGW) vermeldet, gibt es auch im Landkreis Diepholz in der Gemeinde Stuhr einen AI-Verdachtsfall bei Legehennen. Betroffen ist eine Mobilstallhaltung mit rund 990 Tieren. Das Landeslabor des LAVES hat das AI-Virus H5 nachgewiesen. Das Ergebnis des FLI über den Serotyp steht noch aus. Der Landkreis wird um den Verdachtsbetrieb eine Sperrzone einrichten, bestehend aus der Schutzzone, mit einem Radius von mindestens 3 km, und der Überwachungszone, mit einem Radius von mindestens 10 km. Die Tötung des Tierbestandes wird vorbereitet.
Von den Restriktionsmaßnahmen werden sehr wahrscheinlich auch der Landkreis Oldenburg und die Städte Bremen und Delmenhorst betroffen sein.
Bitte beachten Sie die online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge für die Landkreise Cloppenburg, Oldenburg und Diepholz. Auf den Seiten der Landkreise Cloppenburg und Oldenburg sind bereits interaktive Karten mit den Restriktionsgebieten eingestellt.
Biosicherheit einhalten
Bitte halten Sie in Ihren Geflügelhaltungen die Biosicherheitsmaßnahmen ein, wie Schwarz-Weiß-Prinzip, die Wahrung von Sauberkeit und Ordnung, das Vorhalten von Desinfektionsmitteln und das Tragen von Schutzkleidung. Um Geflügel vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen zu schützen, empfiehlt das FLI die Überprüfung und konsequente Einhaltung von einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen.