
Thüringen: Zwei weitere Geflügelpestfälle im Landkreis Greiz
Im thüringischen Landkreis Greiz gibt es zwei neue Fälle mit hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI).
von ZDG, DGS erschienen am 17.10.2025Wie der Geflügelwirtschaftsverband Thüringen mitteilte, hat das Nationale Referenzlabor (NRL) am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) heute den Nachweis des hochpathogenen Influenza A-Virus des Subtyps H5N1 in zwei weiteren Geflügel-haltenden Betrieben mit jeweils etwa 100 Tieren bestätigt.
Die zwei neuen Ausbruchsbetriebe liegen in einem Nachbarortsteil zu den zwei ersten Ausbruchsbetrieben im Landkreis Greiz und damit in der bestehenden Schutzzone. Für beide Betriebe galt das Aufstallungsgebot. In beiden Fällen ist ein Eintrag über Wildvögel, auch indirekt, als wahrscheinlich anzusehen. Durch das VLÜA (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) wurden alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Die Sperrzonen der neuen Ausbruchsbetriebe (3 km Schutzzone und 10 km Überwachungszone) werden mit den Sperrzonen der Ausbruchsbetriebe von Anfang Oktober 2025 zusammengefasst und angepasst. Durch die neuen Ausbrüche verlängern sich die Fristen der Sperrzonen.
Biosicherheit einhalten!
Bitte halten Sie in Ihren Geflügelhaltungen die Biosicherheitsmaßnahmen ein, wie Schwarz-Weiß-Prinzip, die Wahrung von Sauberkeit und Ordnung, das Vorhalten von Desinfektionsmitteln und das Tragen von Schutzkleidung. Um Geflügel vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen zu schützen, empfiehlt das FLI die Überprüfung und konsequente Einhaltung von einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen.
- Biosicherheitskonzept für Geflügelbetriebe
- Geflügelpest erkennen - Krankheitsverlauf und Symptome
- Empfehlungskatalog des FLI zu Maßnahmen gegen die Einschleppung von AI
- Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung von HPAI des FLI