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Geflügelpest

Hochpathogene Aviäre Influenza H5N1 in Garrel bestätigt

In einem Putenbestand in Garrel wurde der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI H5N1) bestätigt. Rund 20.000 Tiere sind betroffen. Es wurden Sperr- und Überwachungszonen eingerichtet.

von DGS Redaktion Quelle NGW-Niedersächsische Geflügelwirtschaft Landesverband e.V. erschienen am 15.10.2025
Nach dem bestätigten H5N1-Ausbruch in Garrel in einem Putenbestand gelten im Landkreis Cloppenburg und Teilen des Landkreises Oldenburg strenge Restriktionszonen. © DesignRage/Shutterstock
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Der Landkreis Cloppenburg hat mitgeteilt, dass das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Verdacht auf hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Subtyp H5N1) in einem Putenbestand in der Gemeinde Garrel bestätigt hat. Betroffen ist ein Bestand mit rund 20.000 Tieren im Alter von etwa neun Wochen. Die Tiere wurden aus Tierschutzgründen getötet.

Zur Eindämmung des Seuchengeschehens hat der Landkreis Cloppenburg eine Sperrzone eingerichtet. Diese umfasst eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern. Die entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wurde am 15. Oktober 2025 auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht und tritt am 16. Oktober 2025 um 0:00 Uhr in Kraft.

Die Schutzzone betrifft die Gemeinden Bösel und Garrel, während die Überwachungszone Gebiete in den Gemeinden Bösel, Emstek, Garrel und Molbergen sowie die Stadtbereiche Cloppenburg und Friesoythe einschließt.

Auch der Landkreis Oldenburg ist betroffen: Die Überwachungszone des Landkreises Cloppenburg reicht in sein Gebiet hinein. Deshalb wurde eine Anschluss-Überwachungszone 1 eingerichtet. Diese umfasst in der Gemeinde Wardenburg die Ortsteile Harbern II, Benthullen und Charlottendorf West sowie in der Gemeinde Großenkneten die Ortsteile Halenhorst, Haschenbrok und Bissel. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oldenburg tritt ebenfalls am 16. Oktober 2025 um 0:00 Uhr in Kraft.

Die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg stellen auf ihren Webseiten aktuelle Hinweise, Allgemeinverfügungen und Antragsformulare zur Verfügung. In Kürze werden dort auch interaktive Karten mit den jeweiligen Restriktionsgebieten veröffentlicht.