
AI-Verdachtsfall in der Gemeinde Garrel (Landkreis Cloppenburg)
In der Gemeinde Garrel (Landkreis Cloppenburg) ist in einer Putenhaltung mit rund 20.000 Tieren ein Verdachtsfall der Aviären Influenza (H5) aufgetreten. Der Landkreis bereitet eine Sperrzone und die Tötung des Bestandes vor.
von DGS Redaktion Quelle NGW-Niedersächsische Geflügelwirtschaft Landesverband e.V. erschienen am 14.10.2025Im Landkreis Cloppenburg ist in der Gemeinde Garrel ein Verdachtsfall der Aviären Influenza (AI) aufgetreten. Betroffen ist eine Mastputenhaltung mit rund 20.000 Tieren im Alter von etwa neun Wochen. Das Landeslabor des LAVES hat das AI-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. Das endgültige Ergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Bestimmung des Serotyps steht noch aus.
Der Landkreis Cloppenburg wird um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone einrichten. Diese umfasst eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern. Die Tötung des Tierbestandes wird derzeit vorbereitet.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit den ausgewiesenen Maßnahmen in der Sperrzone ist in Vorbereitung und soll voraussichtlich am 15.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg veröffentlicht werden. Die Maßnahmen treten demnach am 16.10.2025 in Kraft.
Bitte beachten Sie die in Kürze online gestellten Hinweise, Allgemeinverfügungen und Anträge des Landkreises Cloppenburg. Voraussichtlich wird wieder eine interaktive Karte der Restriktionsgebiete zur Verfügung gestellt.
Angesichts des aktuellen AI-H5-Verdachtsfalls im Landkreis Cloppenburg, der zunehmenden Nachweise in anderen Bundesländern und im Wildvogelbereich werden alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dringend gebeten, die Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten, um die eigenen Tierbestände sowie benachbarte Geflügelhaltungen zu schützen.
In der Anlage finden Sie die einschlägigen Checklisten zur Biosicherheit. Weitere Informationen, einschließlich des aktuellen Biosicherheitskonzepts für Geflügelhaltungen, sind auf der Website der Niedersächsischen Tierseuchenkasse abrufbar: HIER
Betriebe, die das Biosicherheitskonzept noch nicht gemeinsam mit ihrem bestandsbetreuenden Tierarzt durchgegangen sind, sollten dies bis zum Jahresende nachholen. Ab 2026 kann die Niedersächsische Tierseuchenkasse bei fehlendem Biosicherheitskonzept im Tierseuchenfall aufgrund der EU-Rechtsprechung Entschädigungszahlungen sowie Kostenübernahmen für die Tierseuchenbekämpfung kürzen.