
Vogelgrippe-Risiko bleibt in Deutschland überschaubar
Das Friedrich-Loeffler-Institut legt aktuelle Daten zur Vogelgrippe vor. Die Analyse zeigt Unterschiede zwischen Wildvögeln, Geflügelhaltungen und globalen Entwicklungen.
von DGS Redaktion Quelle Friedrich Löffler Institut erschienen am 26.09.2025Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seiner aktuellen Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) Klade 2.3.4.4b den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August 2025 analysiert. Nach Angaben des Instituts bleibt das Risiko eines Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wildlebenden Wasservogelpopulationen in Deutschland moderat. Für Geflügelhaltungen sowie Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird das Risiko weiterhin als gering eingestuft. Auch das Risiko einer Verschleppung des Virus zwischen Haltungen innerhalb Deutschlands und der EU bewertet das FLI als gering.
Lage in Deutschland
Im Berichtszeitraum wurden in Deutschland fünf mit HPAI H5N1 infizierte Wildvögel gemeldet. Nachgewiesen wurde das Virus unter anderem bei einem Basstölpel auf Wangerooge, einer Seeschwalbe auf Spiekeroog sowie Greifvögeln in Bayern. Zudem registrierte das FLI einen Ausbruch in einem Legehennenbestand in Schleswig-Holstein. Fälle bei wildlebenden Säugetieren traten in diesem Zeitraum nicht auf.
Entwicklung in Europa
Europaweit meldeten die Behörden zwischen Juni und August 2025 22 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Betroffen waren unter anderem das Vereinigte Königreich (11 Fälle), Bulgarien (3), Spanien (3) und Portugal (1). In Deutschland wurde ein Ausbruch in einer Geflügelhaltung bestätigt. Darüber hinaus wurden europaweit 157 HPAI H5N1-Fälle bei Wildvögeln festgestellt, insbesondere in den Küstenregionen Spaniens, Portugals und im Vereinigten Königreich. Vor allem Küstenvögel wie Möwen und Tölpel waren betroffen. Nach Angaben des FLI wurden in Europa im genannten Zeitraum keine Fälle bei Säugetieren gemeldet.
Globale Situation
Nach Daten der internationalen Tierseuchendatenbanken WAHIS und FAO wurden in Asien, Amerika und Afrika zahlreiche weitere Ausbrüche registriert. In Asien meldeten u. a. Kambodscha (15), Taiwan (3) und Vietnam (3) Ausbrüche in Geflügelhaltungen. In Südamerika wurden Fälle in Brasilien (9) und Argentinien (3) nachgewiesen. Die USA meldeten vier Ausbrüche in Geflügelbeständen sowie zusätzliche Infektionen bei Rindern. In Nordamerika traten außerdem HPAI-Fälle bei Wildvögeln auf, darunter Eiderenten in Maine.
Besondere Aufmerksamkeit gilt laut FLI den Vereinigten Staaten, wo das Virus seit über einem Jahr in Milchvieh- und Geflügelbeständen zirkuliert. Dort kam es auch zu sporadischen Infektionen beim Menschen. Seit April 2024 wurden insgesamt 70 Fälle dokumentiert, die überwiegend mild verliefen. In Kambodscha und Bangladesch wurden im Sommer 2025 ebenfalls Infektionen beim Menschen registriert, darunter auch schwere Verläufe und ein Todesfall. Diese Fälle betrafen jedoch Viruslinien, die bislang ausschließlich in Südostasien vorkommen.
Risikoabschätzung für Deutschland
Das FLI kommt in seiner Bewertung zu dem Schluss, dass das Risiko für den Eintrag von HPAI H5-Viren in wildlebende Wasservögel in Deutschland moderat bleibt. Für Geflügelhaltungen und Zoobestände wird das Risiko weiterhin als gering eingestuft. Auch das Risiko einer Infektion von Wiederkäuern mit in Europa vorkommenden Viren bewertet das Institut als sehr gering. Ein Eintrag des US-amerikanischen H5N1-Stammes nach Deutschland gilt aufgrund fehlender Rohmilch- und Rinderimporte als äußerst unwahrscheinlich
Empfehlungen
Das Institut betont, dass der Schutz von Geflügelhaltungen oberste Priorität habe. Dazu müssten einschlägig empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Besonders wichtig sei das Melden von Auffälligkeiten: Häufungen von Todesfällen in Geflügelbeständen oder einzelne Fälle in Kleinhaltungen müssten unverzüglich den Veterinärbehörden gemeldet werden. Auch Wildtierauffangstationen, Zoos und Tierparks seien angehalten, strenge Quarantäne- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Zudem sollten Totfunde von Wildvögeln sowie auffällige Krankheitsfälle bei wildlebenden Säugetieren den zuständigen Behörden gemeldet und untersucht werden.
Der Bericht ist online HIER abzurufen.