
Brüssel genehmigt Biomassepaket
Die EU-Kommission hat das Biomassepaket beihilferechtlich genehmigt. Damit kommen die neuen Regelungen, etwa ein höheres Ausschreibevolumen sowie ein Flexibilitätszuschlag, bei der Oktoberausschreibung der Bundesnetzagentur zur Anwendung.
von Agra Europe erschienen am 19.09.2025Biogasanlagenbetreiber können aufatmen: Die EU-Kommission hat das Biomassepaket genehmigt. Damit kommen die in dem Gesetzespaket beschlossenen Regelungen, darunter ein höheres Ausschreibevolumen und der Flexibilitätszuschlag, bei der anstehenden Oktoberausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Anwendung. Wie die EU-Kommission am 18. September mitgeteilt hat, sind die förderrechtlichen Anpassungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zulässig. Insgesamt darf die Bundesregierung damit das Budget für die Biomasseanlagenförderung um 7,9 Mrd. Euro aufstocken.
Begrüßt wurde die Nachricht von den im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) zusammengeschlossenen Verbänden. „Nach Monaten der Unsicherheit“ sei nun ein gangbarer Weg für den sicheren Fortbestand Hunderter Biogasanlagen aufgezeigt, erklärte die HBB-Leiterin Sandra Rostek.
Ob das Biomassepaket rechtzeitig die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission durchlaufen wird, war nicht garantiert. Die Brüsseler Behörde kann sich für das Notifizierungsverfahren bis zu zwei Monate Zeit nehmen. Da das Biomassepaket erst Mitte August eingereicht wurde, wurde die kommende Ausschreibungsrunde zur Zitterpartie. Wäre das Verfahren bis zum 30. September nicht abgeschlossen worden, wären die alten EEG-Regelungen zum Zuge gekommen. Aus der Branche wurde gewarnt, dass dies das Aus vieler Anlagenbetreibern bedeutet hätte.
Anreize für Flexibilisierung
Das Biomassepaket wurde im Frühjahr von der damaligen Bundesregierung mit der Union verhandelt und verabschiedet. Durch das Gesetz wird das Ausschreibevolumen auf 1.300 Megawatt für 2025 erhöht. In der Oktoberausschreibung der BNetzA kann damit nun auf ein Volumen von 813 Megawatt geboten werden, anstatt auf lediglich 363 Megawatt.
Beschlossen wurden zudem Anreize, damit Biogasanlagen künftig Strom gezielt in Zeiten mit wenig Wind und Sonne einspeisen. Dafür wurde ein Flexibilitätszuschlag von 100 Euro pro Kilowatt installierter Leistung eingeführt. Statt wie bislang die Vergütung an die Bemessungsleistung der Anlagen zu knüpfen, wird dafür die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt.
HBB fordert Überbrückungshilfen
Nichtsdestotrotz dringt das HBB darauf, das Paket erneut zu überarbeiten. Um große Teile der Branche mitzunehmen, müsse die bisherige Vergütungssystematik auf ein sogenanntes Strommengenmodell umgestellt werden, forderte Rostek. Auch brauche es langfristige Kontinuität bei den Ausschreibevolumen.
Zudem monierte sie, dass Anlagen, die in den Jahren 2004 und 2005 erstmals ans Netz gegangen seien und nun an das Ende ihrer Vergütungsperiode kämen, bei der Ausarbeitung des Biomassepakets „vollkommen übersehen“ worden seien. Die Bioenergieverbände im HBB empfehlen der Bundesregierung daher erneut, eine schnelle Überbrückungshilfe zu schaffen.
Da die im Haushalt eingeplanten Mittel durch das verzögerte Biomassepaket nicht vollständig verwendet würden, sei eine solche Rettungsmaßnahme auch ohne zusätzliche Kosten finanzierbar, betonte Rostek.