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Aviäre Influenza

Neuer Fall von Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern

In einer Wassergeflügelhaltung im Landkreis Rostock wurde das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAI) H5N1 amtlich festgestellt. Vom FLI gibt es eine neue Einschätzung zur Risikobewertung von HPAI.

von ZDG erschienen am 12.09.2025
© Fernando Astasio Avila/Shutterstock
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Der Geflügelwirtschaftsverband Mecklenburg-Vorpommern hat darüber informiert, dass in einer kommerziellen Wassergeflügelhaltung in Zarnewanz im Landkreis Rostock das hochpathogene Aviäre Influenza Virus H5N1 amtlich festgestellt wurde. Der Tierbestand wurde getötet und die vorgeschrieben Restriktionszonen durch das zuständige Veterinäramt eingerichtet.

Dies ist der zweite amtlich festgestellte Geflügelpestfall in Deutschland in einer Nutzgeflügelhaltung in diesem Monat. Am 2. September war eine Legehennenherde mit 2.800 Tieren im schleswig-holsteinischen Steinburg von H5N1 betroffen.

Risikoeinschätzung des FLI vom 9. September

Am 9. September hat das Friedrich-Loeffler-Institut eine neue Risikobewertung herausgegeben. Demnach wurden zwischen dem 01. Juni und 01. September 2025 in Deutschland ein HPAIV H5N1-Ausbruch bei Geflügel festgestellt – dabei handelt es sich um den erwähnten Legehennenbestand in Schleswig-Holstein. Insgesamt wurden im Laufe des Juni bis August fünf mit HPAIV H5N1 infizierte Wildvögel gemeldet. Für denselben Zeitraum liegen keine Nachweise von HPAI H5N1 bei wildlebenden Säugetieren vor. Das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands wurde vom FLI am 9. September als moderat eingeschätzt.

Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

Geflügelhalter sind dazu angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen, also die Wahrung von Sauberkeit sowie das Vorhalten von Desinfektion und Tragen von Schutzkleidung, in ihren Beständen zu achten. Es darf kein Geflügel aus den Restriktionszonen verbracht werden. Um Geflügel vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen zu schützen, empfiehlt das FLI die Überprüfung und konsequente Einhaltung von einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen.

Biosicherheit & Geflügelpest – mehr Informationen

Biosicherheitskonzept für Geflügelbetriebe

Empfehlungskatalog des FLI zu Maßnahmen gegen die Einschleppung von AI

Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung von HPAI des FLI

Geflügelpest erkennen - Krankheitsverlauf und Symptome

AI-Risikoampel der Universität Vechta