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Sachsen-Anhalt

Geflügelpest im Saalekreis: Ausbruch in Zöschen bestätigt

Im Saalekreis, wurde ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bestätigt. Der Landkreis fordert Geflügelhalter auf, strikte Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

von DGS Redaktion Quelle Landkreis Saalekreis erschienen am 13.09.2024
Im Saalekreis wurde ein Ausbruch der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung bestätigt. © Dmytro Tyshchenko/Shutterstock.com
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In einem Geflügelbestand in Zöschen, einem Ortsteil der Stadt Leuna im Landkreis Saalekreis, wurde der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) amtlich festgestellt. Der Landkreis Saalekreis liegt im südlichen Teil von Sachsen-Anhalt. Der Geflügelpesterreger wurde am 11. September 2024 durch das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) labordiagnostisch bestätigt. Betroffen ist eine kleine Geflügelhaltung mit rund 200 Enten und Gänsen. In Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt wurden durch das Veterinäramt des Saalekreises alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst, teilte der Landkreis mit.

Was Geflügelhalter jetzt beachten sollten

Damit die Tierseuche nicht in andere Geflügelhaltungen eingeschleppt wird, ruft der Landkreis alle Halter dazu auf, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent zu umsetzen. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Der Landkreis appelliert an die Geflügelhalter, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten. Sollten sich Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2 % pro Tag – sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle auf Geflügelpest müssen umgehend dem Veterinäramt des Saalekreises gemeldet werden, betont der Landkreis.

Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen sollen alle Geflügelhalter überprüfen, ob sie in diesem Jahr die vorgeschriebene Tierseuchenkassenmeldung korrekt abgegeben haben. Insbesondere Hobbyhalter sowie Klein- und Kleinstbetriebe sollten ihre Bestände umgehend, falls noch nicht geschehen, dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse melden, um im Seuchenfall finanziell entschädigt zu werden.

Weiterführende Informationen des Landkreises finden Sie hier.

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