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EU-Agrarförderung

Bundesrat bestätigt Änderungen an GAP-Verordnungen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in Deutschland sind gelegt. Der Bundesrat stimmte heute den Änderungen zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung und zur GAP-Konditionalitäten-Verordnung mit wenigen präzisierenden Maßgaben zu.
Veröffentlicht am
colourbox.de
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Mit den beiden Verordnungen wird der überarbeitete und am vorigen Montag von der Europäischen Kommission genehmigte deutsche GAP-Strategieplan in nationales Recht umgesetzt.

„Die letzte Hürde ist genommen“, konstatierte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Mit dem Rechtsrahmen für die neue EU-Agrarförderung in Deutschland ab 2023 „unterstützen wir den notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft stärker und befördern zudem eine ökologisch-nachhaltige Agrarwirtschaft“. Mit dem jetzigen Strategieplan „haben wir gute Änderungen bei der noch in der letzten Legislatur beschlossenen GAP erzielt“, so Özdemir.

EU-Agrarförderung auf dem Prüfstand

Er sage aber auch deutlich, dass bereits jetzt die europäische Förderpolitik mit Blick auf die nächste Förderperiode ab 2027 auf den Prüfstand gestellt werden müsse. „Wo möglich wollen wir die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen ausrichten“, kündigte der Minister an.

Die Maßgaben des Bundesrats dienen laut Bundeslandwirtschaftsministerium lediglich der Klarstellung und haben keine Abstriche am deutschen GAP-Strategieplan zur Folge.