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Tierarzneimittelgesetz

Tierärzte üben Kritik am neuen Tierarzneimittelgesetz

Die von der Bundesregierung angestrebten Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur Erfassung und Minderung des Antibiotikaverbrauchs wurden bei der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss am 17. Oktober 2022 von den Tierärzteverbänden kritisiert.

Veröffentlicht am
colourbox.com
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Die Kritik betraf vor allem die Umkehr der Meldepflicht vom Tierhalter auf den Tierarzt. „Wir lehnen die Übertragung der Meldeverantwortung ab“, erklärte die Vizepräsidentin der Bundestierärztekammer (BTK), Iris Fuchs. Neben dem Mehraufwand für die Veterinäre spreche dagegen auch, dass in der Praxis die von Tierärzten abgegebenen Mengen nicht unbedingt den von Tierhaltern angegebenen oder verbreichten Mengen entsprächen, da Behandlungen wegen des Todes von Tieren abgebrochen würden oder Packungsgrößen nicht genau zur benötigten Menge passten.

Auch der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) lehnt die Übertragung der Meldeverantwortung auf den Tierarzt ab, betonte Michael Schmaußer vom bpt. Zudem lägen viele der für eine korrekte Ermittlung der Therapiehäufigkeit notwendigen Daten dem Tierarzt zum Zeitpunkt der Meldungserstellung gar nicht vor. Die Stellungnahme des bpt hebt hervor, dass sich der Gesetzentwurf für bestimmte Nutzungsgruppen, wie z. B. die Kleinsthaltung von Hühnern, nicht an den von der EU geforderten Mindestanforderungen hält.

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