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Agrarpolitik

Borchert-Kommission arbeitet ohne Finanzierung nicht weiter

Die Borchert-Kommission lässt bis auf weiteres ihre Arbeit ruhen. Das Gremium hat zwar auf seiner Sitzung am 8. September 2022 in Berlin das Mandat des Bundeslandwirtschaftsministeriums angenommen, den Umbau der Tierhaltung weiter zu begleiten, doch nur unter der Bedingung einer sicheren Finanzierung.

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Bereits seit längerem hatte es innerhalb der Borchert-Kommission Zweifel gegeben, ob die Fortführung der Arbeit noch Sinn ergebe. „Der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 lässt den notwendigen Durchbruch nicht erkennen“, heißt es in dem Statement.
Bereits seit längerem hatte es innerhalb der Borchert-Kommission Zweifel gegeben, ob die Fortführung der Arbeit noch Sinn ergebe. „Der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 lässt den notwendigen Durchbruch nicht erkennen“, heißt es in dem Statement.Xander Heinl/photothek.de/BMEL
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Eine Fortsetzung der Arbeit der Borchert-Kommission sei  nur sinnvoll, „wenn die Bundesregierung den Einstieg in eine langfristig vertraglich zugesicherte und staatlich finanzierte Tierwohlprämie beschließt“, heißt es in ihrem Beschluss. Erst dann sei man wieder zur Mitarbeit bereit.

Offene Kritik an der Finanzierungsbremse FDP

In ihrem Beschluss übt die Borchert-Kommission direkt Kritik an der FDP, die bislang keinem der vorgeschlagenen und machbaren Finanzierungsoptionen zustimme. Für wenig zielführend hält das Kompetenznetzwerk den zuletzt bekanntgewordenen Vorschlag einer nicht weiter spezifizierten Tierwohlabgabe und warnt davor, noch mehr Zeit zu verspielen. Eine in diesem Zusammenhang diskutierte Sonderabgabe scheide aus verfassungsrechtlichen Gründen aus. Eine privatwirtschaftliche Abgabe wäre dem Experten zufolge mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden.

Die Borchert-Kommission weist darauf hin, dass die Ampelkoalition für die Tierwohlförderung im Zeitraum 2023 bis 2026 zunächst eine 1 Mrd. Euro angesetzt habe, die aber bislang allein der Investitionsförderung vorbehalten seien. Für einen Einstieg in die laufende Tierwohlförderung sei jedoch erforderlich, dass der Bund diese Haushaltsmittel auch für langfristige Förderverträge für laufende Tierwohlprämien bereitstelle. Neben den Fachressorts sei hier vor allem auch das Bundesfinanzministerium gefordert. 

ZDG-Präsident Ripke verlangt kurzfristige Entscheidung der Ampel

Zur Mandatserteilung des Bundeslandwirtschaftsministers zur Fortführung der Arbeit der Borchert-Kommission äußert sich Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG)  positiv. "Ausdrücklich bedanken wir uns für das klare Bekenntnis des Bundesministers, zeitnah ein verbindliches und breit angelegtes Herkunftskennzeichen in Deutschland einzuführen."

Auch er kritisiert aber, dass eine Transformation nur mit einer seitens des Staates vertraglich langfristig gesicherten Finanzierung gelingen könne, die den Tierhaltern die notwendige Planungssicherheit für die Zukunft ihrer Betriebe gebe. Für Deutschland stehe nicht weniger als der Nutztierstandort und damit ein wichtiger Teil der Ernährungssicherung auf dem Spiel. "Alle drei Parteien der Ampelkoalition müssen sich dieser großen Verantwortung bewusst sein“, so Ripke.