EU genehmigt Sonderbeihilfen für Folgen der Ukraine-Krise
Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung erlaubt, an deutsche Agrarunternehmen Beihilfen zur Abfederung der Folgen der Ukraine-Krise zu zahlen.
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Wie eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums erklärte, umfasst die im Beihilferahmen erteilte Genehmigung für in der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder in der Fischerei- und Aquakultur tätige Unternehmen, Zuschüsse von bis zu jeweils 35 000 Euro.
Gewerblichen Unternehmen könnten Beihilfen von bis zu 400 000 Euro gewährt werden.
Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der EU-Kommission erlassenen "Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen" genehmigt. Die Beihilfen müssten bis zum 31. Dezember 2022 gewährt werden, hieß es seitens der Brüsseler Behörde.
Bis zu 20 Milliarden Euro Beihilfen für alle Branchen
Laut der Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums können die Hilfen in Form von direkten Zuschüssen, Steuervorteilen, Vergünstigungen, aber auch Garantien und Darlehen erfolgen. Insgesamt hat Deutschland nach Angaben der Kommission Beihilfen von bis zu 20 Mrd. Euro bereitgestellt.
Die Mittel stehen allen Branchen - mit Ausnahme des Finanzsektors - offen, die von der derzeitigen Krise und den damit verbundenen Sanktionen gegen Russland betroffen sind.
Die Sprecherin des Bundesagrarressorts hob zudem hervor, dass Deutschland bereits 60 Mio. Euro aus der EU-Krisenreserve erhalte. Darüber hinaus sei geplant, dass die maximal mögliche nationale Kofinanzierung von 200 % genutzt und den Landwirten somit zusätzlich 120 Mio. Euro bereitgestellt würden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte sich bereits kurz nach der Freigabe der EU-Krisenreserve Ende März 2022 entsprechend geäußert.