EU-Kommission drängt auf mehr Transparenz
China fordert seit Jahresbeginn eine Registrierungspflicht für Lebensmittelexporteure. Im Gegenzug drängt die EU auf mehr detaillierte Leitlinien, mehr Klarheit und Transparenz.
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Wie aus Kommissionskreisen heute, 07. Januar 2022, gegenüber AGRA-EUROPE erläutert wurde, hatte die Behörde bereits entsprechende Bedenken in Richtung Peking vorgetragen und um Verschiebung des Inkrafttretens der am 14. Dezember in englischer Sprache veröffentlichten Einfuhrregeln gebeten. Die EU hatte längere Übergangsfristen gefordert, damit es nicht zu unnötigen Handelsunterbrechungen kommt. Dem wurde von chinesischer Seite jedoch nicht nachgekommen. Die Kommission will nun sowohl auf bilateraler Ebene mit China als auch gemeinsam mit anderen betroffenen Handelspartnern daran arbeiten, Handelsstörungen zu vermeiden.
Spezielle Website für alle Produktinformationen
Der EU-Behörde zufolge besagen die neuen chinesischen Registrierungsanforderungen, dass ausländische Lebensmittelhersteller außerdem Informationen zu ihren Produkten auf einer speziellen Website einstellen müssen. Dabei seien unter anderem die Produktkategorien sowie Inspektions- und Quarantänecodes anzugeben. Die chinesische Zollbehörde hat laut Brüssel Leitlinien zu den erforderlichen Dokumenten und zum Verfahren für die Registrierung der ausländischen Lebensmittelhersteller herausgegeben. Demzufolge müssen diese auch die von den zuständigen Behörden ihres Landes erhaltene Registriernummer in den Zollanmeldungsformularen angeben. Gegebenenfalls ist eine solche Registriernummer zu beantragen. Schließlich müssen Lebensmittel, die ab dem 1. Januar 2022 hergestellt und nach China exportiert werden, in vollen Umfang den neuen Verpackungs- und Etikettierungsvorschriften der Volksrepublik entsprechen.