Was für den Strategieplan wichtig ist
Das Bundeskabinett hat den Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) zugestimmt. Bereits im Juni wurden die entsprechenden Gesetze durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Nun gibt es Nachbesserungen.
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Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat heute, 24. November 2021, dem Bundeskabinett die Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Mit seiner Zustimmung habe das Bundeskabinett wichtige Weichen für eine klima- und umweltbewusste und dabei wettbewerbsfähige Landwirtschaft gestellt, sagte die Bundesministerin.
Ergänzungen waren notwendig
Die beiden Verordnungen – GAP-Direktzahlungen-Verordnung und GAP-Konditionalitäten-Verordnung – enthalten nun ergänzende Regelungen, die notwendig sind für den nationalen GAP-Strategieplan. Die Inhalte der Verordnungen gehen auf parteiübergreifende Beschlüsse der Agrarministerkonferenz zurück. Auch die potentiellen Ampel-Koalitionäre haben den wesentlichen Punkten zugestimmt. Durch den heutigen Kabinettsbeschluss ist nun eine Verabschiedung der Verordnungen am 17. Dezember 2021 im Bundesrat möglich. Das ist Voraussetzung dafür, den Strategieplan der Europäischen Kommission fristgerecht zum 1. Januar 2022 zur Genehmigung vorzulegen.
Weidegang Voraussetzung für Zahlungen
Wesentliche Inhalte der GAP-Direktzahlungen-Verordnung sind unter anderem die Verpflichtung und Prämienhöhen für Öko-Regelungen, die Bestimmungen für die gekoppelten Zahlungen für Schafe, Ziegen und Mutterkühe – hier ist insbesondere die Möglichkeit zum Weidegang eine Voraussetzung für die Zahlung – und wichtige Begriffsbestimmungen und Definitionen.
Schwerpunkte der GAP-Konditionalitäten-Verordnung sind Einzelheiten zu Abstandsregelungen zu Gewässern, die Freihaltung nicht produktiver Flächen und der Schutz von Feuchtgebieten und Mooren.
Die Verordnungen im Wortlaut finden Sie zeitnah hier.