Stallpflicht an Niedersachsens Küste
Zum Schutz vor der Geflügelpest wird die Stallpflicht ausgeweitet. Sie gilt nun zusätzlich in den Landkreisen Friesland, Wittmund, Wesermarsch, Cuxhaven und den Städten Emden und Wilhelmshaven. Das berichtet der NDR am 16. November 2021.
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Hühner, Puten, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse müssen damit in ihren Ställen bleiben.
Futter und Wasser nur im Stall
Das Hausgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind, teilten die Behörden mit. Die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Schutzkleidung tragen, Schuhe wechseln
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Hühner und Gänse in Kontakt haben, müssen unzugänglich für Wildvögel aufbewahrt werden. Beim Betreten der Ställe sollen möglichst Schuhe gewechselt und sollte Schutzkleidung getragen werden.
Detaillierte Informationen zu den Allgemeinverfügungen finden Sie auf den Websiten der Landkreise. Alle Biosicherheitsmaßnahmen zusammengefasst lesen Sie hier.