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Agrarministerkonferenz

Kennzeichnungspflicht auf Eierverpackungen ausweiten

Niedersachsen, Berlin und Hessen wollen sich auf der Agrarministerkonferenz in Lüneburg dafür einsetzen, eine verbindliche Kennzeichnung sowohl hinsichtlich der Haltungsform als auch der Herkunft der Eier in verarbeiteten Eiprodukten einzuführen. Die AMK bittet den Bund darüber hinaus, die Kennzeichnungspflicht für Eier auf die Verpackung auszuweiten.

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„Der Fipronil-Skandal hat Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert. Das lag zum Teil auch an der unklaren oder fehlenden Kennzeichnung. Wir möchten, dass sich das ändert“, hat die hessische Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Priska Hinz im Vorfeld der Agrarministerkonferenz (AMK) in Lüneburg erklärt. In einem Beschlussvorschlag setzt sich neben Niedersachsen und Berlin auch Hessen dafür ein, nicht nur die Informationen auf dem Internet-Portal www.lebensmittelwarnung.de verbraucherfreundlicher zu gestalten, sondern fordert auch den Bund auf, eine verbindliche Kennzeichnung sowohl hinsichtlich der Haltungsform als auch der Herkunft der Eier in verarbeiteten Eiprodukten einzuführen.

Die AMK bittet den Bund darüber hinaus, die Kennzeichnungspflicht für Eier auf die Verpackung auszuweiten. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben beim Einkauf genau hingeschaut und die Kennzeichnung auf der Verpackung mit den Nummern der belasteten Chargen verglichen. Die böse Überraschung kam für viele dann zu Hause – denn es kommt auf die Nummer an, die auf dem Ei steht. Das ist verwirrend und muss geändert werden“, sagte Ministerin Hinz.

Die Agrarministerkonferenz findet in Lüneburg vom 27. bis 29. September statt.