Fipronil: Es fehlen Informationen aus den Bundesländern
Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass eine verlässliche Einschätzung der Zahl der in den Handel gelangten Eier mit Fipronilrückständen nicht möglich sei.
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Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass schon vor dem 30. Juli 2017 belastete Eier in Deutschland in Umlauf kamen. Ermittlungsergebnisse der zuständigen Länderbehörden lägen ihr nicht vor.
Tötung der Tiere: Gesetzesvollzug ist Ländersache
Auf die Frage, ob die Tötung der von Fipronil-Verunreinigungen betroffenen Tiere vom Tierschutzgesetz gedeckt sei, antwortete die Bundesregierung, dass die Bundesländer für den Gesetzesvollzug zuständig seien.
Die Grünen hatten argumentiert, dass die Tiere nach einer Übergangszeit ohne Fipronil-Belastung wieder für die Lebensmittelherstellung eingesetzt werden könnten. Über die Zahl der getöteten Tiere lagen der Bundesregierung ebenfalls keine Informationen vor.
Eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Produkte, die Eier enthalten, hält sie indes weiterhin für nicht notwendig. Eine solche Kennzeichnung sei auf freiwilliger Basis möglich.
Mit Fripronil-haltigem Hühnerkost nicht düngen
Nicht ausschließen kann die Bundesregierung, dass fipronilhaltiger Hühnerkot auf landwirtschaftliche Flächen gelangt sei. Das Potenzial für eine signifikante Verlagerung des Wirkstoffs durch Versickerung in das Grundwasser sei nach gegenwärtigem Kenntnisstand aber gering. In Deutschland hat dem Vernehmen nach bisher ein Bundesland die Untersuchung von Hühnerkot veranlasst.
Behörden in den Niederlanden und Belgien hatten darauf hingewiesen, dass mit fipronilbelastetem Hühnerkot nicht gedüngt werden dürfe, wenn bestimmte Belastungsgrenzen überschritten seien. Dann müsse der Hühnerkot rückstandsfrei verbrannt werden. Eine EU-einheitliche Regelung für zulässige Obergrenzen gibt es allerdings nicht.