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Klassische Geflügelpest: Neue Geflügelpest-Verordnung regelt Aufstallungspflicht von Geflügel

Eine dritte Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung ist nicht wie geplant am 12. Oktober 2007 vom Bundesrat verabschiedet worden, da die Rechtsgrundlage für die Stallpflicht von Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest, nun in der Geflügelpestverordnung verankert ist.
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In der neuen Verordnung (VO) wurden die Geflügelpestschutz-VO, die Geflügel-Aufstallungs-VO, die Nutzgeflügel-Geflügelpest-VO und die Wildvogel-Geflügelpestschutz-VO zusammengeführt. Diese genannten Verordnungen werden also mit der neuen Verordnung aufgehoben.

Geflügeldichte nicht mehr relevant!
Die neue Geflügelpest-Verordnung trat am 23. Oktober 2007 in Kraft. Das Kriterium der Geflügeldichte spielt nach dieser neuen Verordnung bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigungen von der generellen Stallpflicht nun keine Rolle mehr.