Tierschutz-Novelle: Umfassende Änderungswünsche
Den Ländern reichen die Vorschläge der Bundesregierung für eine Neufassung des Tierschutzrechts nicht aus. Ein eigens eingesetzter Unterausschuss des Bundesrats-Agrarausschusses verständigte sich jetzt in Berlin auf knapp 50 Änderungsanträge zum vorliegenden Gesetzentwurf für eine Novelle des Tierschutzgesetzes.
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Unter anderem wollen die meisten Länder zusätzliche Verordnungsermächtigungen
in das Gesetz aufnehmen. Auf diese Weise sollen Regelungen zur Einführung von Tierschutzindikatoren, zur Tierschutzkennzeichnung von Lebensmitteln, für Sachkundenachweise zur Haltung von Nutz- und Heimtieren sowie für Krisenpläne bei Havarien und Bränden in Tierhaltungen ermöglicht werden.