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Futtermittelherstellung: Bald strengere Zulassungsverfahren

Ab Mitte September 2012 gelten europaweit strengere Vorschriften für die Mischfutterherstellung. Unternehmen, die beispielsweise rohe pflanzliche Öle oder Futterfette mischen, müssen künftig ein europaweit einheitliches Zulassungsverfahren mit strengen Auflagen durchlaufen. Bisher genügte eine einfache Registrierung. Die entsprechende EU-Verordnung trat kürzlich in Kraft.
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Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, wird diese Regelung in Deutschland um eine nationale Zulassungspflicht ergänzt. Hiervon betroffen sind Unternehmen, die gleichzeitig mit Futterfetten und technischen Fetten handeln. Die entsprechende Rechtsverordnung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll zeitgleich mit den europäischen Regelungen im Herbst 2012 zur Anwendung kommen. Ferner sieht die EU-Verordnung eine klare Trennung der Produktionsströme vor. Fette für Futtermittel müssen künftig getrennt von Fetten für die technische Industrie produziert und gelagert werden.