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Solarförderung: Kürzung festgezurrt

Der Deutsche Bundestag hat empfindliche Kürzungen der Solarstromförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen: Je nach Anlagengröße wird die Vergütungshöhe um ein Fünftel bis ein Drittel gesenkt.
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Wie sich schon in den Vorwochen abzeichnete, wurden mit dem Beschluss am vergangenen Donnerstag ferner der Stichtag und die Übergangsregelungen nach hinten geschoben. Anlagen auf genehmigten neuen Tierställen und auf Nichtwohngebäuden neu angesiedelter Höfe erhalten zudem weiter die höhere Vergütung für Dachanlagen.