Übergangsfrist für die Kleingruppenhaltung: Regierung setzt Bundesratsbeschluss nicht um
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird die vom Bundesrat beschlossenen Übergangsfris
ten für Kleingruppenhaltungen von Legehennen bis 2023 und in Ausnahmen bis 2025 nicht umsetzen. Das hat das Agrarressort am 2. März 2012 nach der Sitzung der Länderkammer mitgeteilt.
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Zwar sei man sich mit den Ländern völlig einig, dass die Haltungsformen der Zukunft die Boden-, Freiland- und Biohaltung seien. Der jetzige Bundesratsbeschluss lasse sich nach Auffassung der Verfassungsressorts der Bundesregierung aber nicht realisieren, erklärte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums.