Baden-Württemberg: Stallpflicht gelockert
Baden-Württemberg hat das Freilandverbot für Nutzgeflügel gelockert und den zulässigen Abstand zu Gewässern in Risikogebieten von 1.000 m auf 500 m reduziert.
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Im Lande seien seit fast einem Jahr keine Fälle des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N1 mehr aufgetreten, erklärte der Stuttgarter Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 29. März. Diese vertretbare Lockerung der so genannten Bio¬sicherheitsmaßnahme erfolge nach Rücksprache mit den Bodenseeanrainern Bayern, Österreich und der Schweiz.