Arzneimittelnachweis-VO: Doppelte Nachweispflicht entfällt
Die bislang vorgeschriebene doppelte Nachweispflicht durch den Landwirt und den Tierarzt über die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln ist entfallen. Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) vor kurzem hingewiesen.
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Die Anfang Januar 2007 in Kraft getretene Verordnung über Dokumentationspflichten bei der tierärztlichen Hausapotheke erleichtert die Büroarbeit der Tierhalter. Bisher mussten sowohl der Tierarzt wie auch der Landwirt Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln schriftlich dokumentieren. Gemäß der neuen Verordnung muss zwar weiterhin eine Anwendung von Arzneimitteln erfasst werden; doch kann dies der Landwirt oder der Tierarzt machen.