Gammelfleischskandal: Kontrollen künftig risikoorientiert
Das Bundeskabinett hat vor kurzem bei seiner Sitzung eine Verwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung der Lebensmittelkontrollen verabschiedet und setzt damit europäisches Recht um.
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Kernpunkt der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Änderung der AVV Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) sind Regelungen zur risikoorientierten Kontrolle von Lebens- und Futtermittelbetrieben. Danach müssen Lebensmittelbetriebe zukünftig auf Grundlage eines Beurteilungssystems kontrolliert werden, das an bundesweit einheitlichen Anforderungen ausgerichtet ist.