Stallpflicht für Geflügel: Der Ausnahmefall wird zur Normalität
Die Geflügelhalter in Deutschland müssen auch in den kommenden Monaten mit der Aufstallpflicht zurechtkommen. Der Bundesrat wendete eine unbefristete Verlängerung der Eilverordnung ab, die Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer Mitte Mai erlassen hatte. Stattdessen votierte die Länderkammer für eine Verlängerung der Stallpflicht bis Ende Februar 2007.
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Wie bisher sollen allerdings großzügige Ausnahmen möglich sein, wenn die jeweiligen Betriebe nicht in Risikogebieten liegen. Zu diesen Gebieten zählen Zonen mit sehr hoher Geflügeldichte und Gebiete in der Nähe von Wildvogelsammelgebieten. Nach den weiterhin gültigen Bestimmungen kommen aber auch sehr große Freilandbetriebe, wie es sie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern gibt, für Ausnahmegenehmigungen in Frage.