Schweinepest in Nordrhein-Westfalen: Weitere Handelserleichterungen
Die Europäische Kommission hat mit Wirkung ab dem 14. Juni die Mitte Mai vorgenommene Zweiteilung des ehemaligen Kerngebietes, in dem der Sperrbezirk liegt, voll anerkannt.
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Damit gibt es nach Angaben des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums nun ein Gebiet 1A, bestehend aus dem Regierungsbezirk Münster und dem rechtsrheinischen Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf, sowie ein Gebiet 1B, das den Regierungsbezirk Arnsberg und den linksrheinischen Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf umfasse.