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Absatzfonds: Sind die Pflichtbeiträge verfassungswidrig?

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem am 18. Mai 2006 ergangenen Beschluss drei Verfahren ausgesetzt, in denen sich Unternehmen der Ernährungswirtschaft gegen die gesetzlichen Pflichtbeiträge zum Absatzfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wenden.
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Das Gericht wird die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, weil es das der Beitragserhebung zugrunde liegende Gesetz für verfassungswidrig hält.