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EU-Hygienerecht: 24-Stunden-Frist wird gelockert

Die Informationen zur Lebensmittelkette müssen auch künftig nicht 24 Stunden vor Ankunft der Schlachttiere im Schlachthof vorliegen.
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Einer entsprechenden Änderung der EG-Verordnung hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums jetzt zugestimmt.