Tierische Nebenprodukten: Inlandstransporte bald mit Farbsystem
Das System der farblichen Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen beim Transport tierischer Nebenprodukte und verarbeiteter Erzeugnisse je nach Kategorie, das bislang zwingend nur bei einer innergemeinschaftlichen Beförderung des Materials vorgeschrieben ist, muss künftig auch bei rein innerstaatlicher Beförderung Anwendung finden.
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