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Tierische Nebenprodukten: Inlandstransporte bald mit Farbsystem

Das System der farblichen Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen beim Transport tierischer Nebenprodukte und verarbeiteter Erzeugnisse je nach Kategorie, das bislang zwingend nur bei einer innergemeinschaftlichen Beförderung des Materials vorgeschrieben ist, muss künftig auch bei rein innerstaatlicher Beförderung Anwendung finden.
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Das bestimmt die Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und zur Änderung der Überwachungsverordnung zu Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE), die der Bundesrat unter Maßgabe weniger Änderungen billigte.