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Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen: BDE lehnt zusätzliche Belastung der Legehennenhalter ab

Der Bundesrat hat den Weg für die Einführung eines so genannten Tierschutz-TÜV für Stalleinrichtungen frei gemacht.
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Die Länderkammer stimmte dem vom Bundestag beschlossenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes am 15. Mai 2009 zu. Gleichzeitig mahnte sie in einer Entschließung die Notwendigkeit einer verbesserten Legehennenhaltung an.