EU-Tierschutzbestimmungen sollen an objektive Indikatoren geknüpft werden
Die EU-Tierschutzbestimmungen sollen künftig an die Erfüllung „objektiver und messbarer Indikatoren“ geknüpft werden. Darauf drängt die Europäische Kommission in ihrem kürzlich vorgelegten Tierschutz-Aktionsplan.
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Die Brüsseler Behörde will die Indikatoren gleichzeitig zur Schaffung eines EU-Tierschutzlabels nutzen, anhand dessen die europäischen Verbraucher erkennen sollen, welche Erzeugnisse die Mindestnormen erfüllen und bei welchen Produkten zusätzliche Tierschutzanforderungen eingehalten wurden.